Unterhaltszahlungen für die Eltern trotz Pflege?

Rechtsprechung

Kinder, die ihre pflegebedürftigen Eltern eigenhändig und umfassend betreuen, müssen ihnen nicht auch noch einen regelmäßigen Unterhalt in Bargeld bezahlen. Obwohl sie normalerweise dazu verpflichtet wären, wenn die Eltern im Altern nicht genügend Mittel zur eigenen Versorgung haben.

Das hat kürzlich das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden .

Im konkreten Fall lebt eine 95-jährige, erblindete und an Demenz erkrankte Frau in einem Seniorenheim. Die Renteneinkünfte der Mutter in Höhe von rund 800 Euro und das Pflegegeld von rund 700 Euro reichen nicht aus, um die monatlichen Kosten für das Heim zu decken. Deshalb sollten nach dem Wil...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.