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Bundesarbeitsgericht: Kündigung wegen mangelnder Sprachkenntnisse?

Rechtsprechung

Wessen Sprachkenntnisse derart mangelhaft sind, dass er die in Deutsch abgefassten Arbeitsanweisungen nicht versteht, dem darf eine in der Bundesrepublik angesiedelte deutsche Firma bedenkenlos kündigen. Mit dieser Entscheidung hat jetzt das Bundesarbeitsgericht (Az. 2 AZR 764/08) ein Urteil aus der Vorinstanz aufgehoben, das in einer solchen Kündigung noch eine mittelbare Diskriminierung wegen de...

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