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Gesetzesänderung statt allgemeinem Stöhnen

Im Bundestag wird über Vorschläge diskutiert, die Arbeit von Untersuchungsausschüssen demokratischer zu machen

»Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.« So steht es im Paragrafen 1 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages« (Untersuchungsausschussgesetz – PUAG). Doch Recht und Gesetz sind bisweilen nicht sehr praktikabel.

Erinnert man Mitglieder des einstigen BND-Untersuchungsausschusses, der in der vergangenen Wahlperiode unrechtmäßige deutsche Verwicklungen in den Irak-Krieg und den Krieg gegen den Terror der USA erhellen sollte, an dieses Gremium, erntet man als Antwort oft Stöhnen und Augenrollen. Dreieinhalb Jahre saßen Abgeordnete und ihre Mitarbeiter über 5700 Protokollseiten und 2000 Seiten Abschlussbericht...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/167907.gesetzesaenderung-statt-allgemeinem-stoehnen.html

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