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Irrtum

Familienkasse

Die Familienkasse hatte sich geirrt, als sie für die Kinder eines Arbeitslosengeld-II-Empfängers Kindergeld festsetzte. Wie sich erst später herausstellte, lagen die Voraussetzungen dafür nicht mehr vor. In der Zwischenzeit hatte die für den arbeitslosen Vater zuständige Arge (Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung) das Kindergeld bereits von den Hartz-IV-Leistungen für die Familie abgezogen. Als d...

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