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Beratung und Qualitätskontrolle gefördert

Bauherren-Schutzbund – Energieeinsparung

Wenn Sie als Bauherr während der Sanierung eine qualifizierte Beratung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen beauftragen, können Sie vom Staat bzw. von der KfW-Förder-bank finanzielle Mittel bekommen. Der Antrag zum Baubegleitungszuschuss der KfW muss vom Bauherrn direkt nach dem Umbau bei der KfW, spätestens jedoch sechs Monate nach Abschluss der Sanierung gestellt werden. Das Datum der ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/168205.beratung-und-qualitaetskontrolle-gefoerdert.html

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