Achtung, Sie verlassen jetzt den Landkreis!

Die Residenzpflicht für Flüchtlinge in Berlin und Brandenburg wird nicht wesentlich gelockert

Berlin und Brandenburg sehen keinen rechtlichen Spielraum: Die in Europa einmalige Vorschrift, dass Flüchtlinge nicht ohne Erlaubnis ihren Landkreis verlassen dürfen, bleibt fast unverändert bestehen.

Bei der Residenzpflicht für Asylbeweber und geduldete Flüchtlinge wird es keine große Veränderung geben. Die Länder Berlin und Brandenburg sind von ihrem Vorhaben abgerückt, Asylbewerbern zu erlauben, sich im jeweiligen Nachbarland aufzuhalten, ohne vorher eine Behördenerlaubnis einzuholen.

Im Koalitionsvertrag zwischen der SPD und der LINKEN in Brandenburg war noch vorgesehen, eine solche Vereinbarung mit Berlin zu schaffen. Doch jetzt erklärte Geerd Piorkowski, Sprecher von Brandenburgs Innenminister Rainer Speer (SPD): »Wir sind uns mit Berlin in der rechtlichen Bewertung einig, dass es dafür einer Änderung des Bundesrechts bedarf.« Ohne diese Änderung auf Bundesebene sehen beide Landesregierungen keinen rechtlichen Spielraum, bestätigt auch eine Sprecherin von Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD). Die Flüchtlingsräte beider Bundesländer sowie die Berliner Grünen kritisieren die Entscheidung scharf und kündigen Gesprächsbedarf ...


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