Gleichstellung von Paaren

Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die arbeitsrechtliche Gleichstellung von homosexuellen Paaren weiter gefestigt, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenleben.

Nach einem kürzlich in Erfurt verkündeten Urteil zum öffentlichen Dienst sind an das Kindergeld gekoppelte Lohnbestandteile gegebenenfalls auch an Lebenspartner zu zahlen. (Az: 6 AZR 156/09

Mit einer weiteren Entscheidung sprach das BAG einem Mitarbeiter des Goethe-Instituts einen bisla...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.