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Hohes Guthaben

Betriebskostenabrechnung 2

Ich hatte aus der Betriebskostenabrechnung ein Guthaben von mehreren 100 Euro. Zum Jahreswechsel wurde das Haus verkauft. Ich wollte das Guthaben mit der Miete für Januar und Februar verrechnen. Die neue Hausverwaltung teilte mir mit, das sei nicht zulässig. Ist das rechtens?

Wenn der neue Eigentümer die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Verträgen erst mit dem Eigentumsübergang (hier der 1.1.2010) übernimmt, dann können Sie das alte Guthaben nicht mit der Mietzahlung für den neuen Eigentümer verrechnen. Bitten Sie die neue Hausverwaltung um eine Kopie (Auszug) des Kaufvertrages. Die Auskunft wäre dann korrekt. Leider gibt es immer noch Mieter, die die Betriebsko...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/168515.hohes-guthaben.html

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