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Flüchtlingskinder ohne Rechte?

Nach 18 Jahren könnte Vorbehalt zur UN-Kinderrechtskonvention fallen

ND: Am 5. April 1992 wurde die UNO-Kinderrechtskonvention (KRK) von Deutschland ratifiziert. Ein gleichzeitig eingelegter Vorbehalt verhindert, dass die Konvention hier auch auf asyl- und ausländerrechtliche Sachverhalte angewandt wird. Der Bundesrat hat die Bundesregierung jetzt aufgefordert, die Vorbehalte zur KRK zurückzunehmen – überrascht? Pelzer: Das ist lange überfällig gewesen. Auf A...

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