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Kindergeld wird weiter angerechnet

Karlsruher Beschluss zu Hartz-IV-Leistungen

Karlsruhe (dpa/ND). Das Kindergeld darf komplett auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Die Anrechnung verstößt nicht gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum werde durch die Anrechnung nicht verletzt, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Karlsruher Richter verwiesen auf ihr Grunds...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/168713.kindergeld-wird-weiter-angerechnet.html

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