DDR-Vertragsarbeit zählt jetzt für Rente

Neuregelung der Versicherungsträger

Ehemaligen Vertragsarbeitern werden ihre Arbeitsjahre in der DDR als Beitragsjahre zur Rentenversicherung angerechnet. Darauf hat sich der Verband der Deutscher Rentenversicherungsträger jetzt verständigt.

Die jetzt getroffene Regelung gilt für ehemalige Vertragsarbeitnehmer aus Vietnam, Angola, Moçambique, Ungarn, Kuba und Algerien, die gegenwärtig noch in der Bundesrepublik leben. Das betrifft etwa 14000 Menschen, darunter rund 11500 Vietnamesen. Dabei ist dieser Schritt der Rentenversicherungsträger keine Selbstverständlichkeit, haben sie doch die von den ehemaligen Vertragsarbeitern in den Jahren der DDR gezahlten Beiträge nicht erhalten. Diese Gelder wurden von den DDR-Betrieben an die Staatskassen aus den Herkunftsländern der Vertragsarbeiter überwiesen. Das sahen die zwischen den Staaten getroffenen Verträge vor. Dort landeten auch 12Prozent des Bruttoeinkommens der Vertragsarbeiter sowie - im Falle von Vietnamesen - das Kindergeld für in Vietnam zurückgelassene Kinder. »Hilfe zum Wiederaufbau des Landes« hieß das im Falle von Vietnam. Die Rentenbeiträge und nicht ausgezahlte Teile des Arbeitseinkommens der Moçambiquaner wurden mit den Schulden ihres Staates bei der DDR verrechnet. Die zwischenstaatlichen Verträge über die Entsendung von Vertragsarbeitern sahen vor, dass den Betroffenen nach ihrer Rückkehr die Beitragsjahre in der DDR angerechnet werden wie Beitragsjahre im Entsendeland. Dies ging jedoch an der Realität von Angola, Moçambique und Vietnam vorbei. In Vietnam etwa erhalten nur Staatsangestellte eine Rente. Die deckt etwa den zehnten Teil des Lebensunterhaltes. Für die Versorgung der Alten müssen deren Kinder und Enkel aufkommen. Die übergroße Mehrheit der insgesamt 90000 Vertragsarbeiter, die 1989 in der DDR lebten, hat die Bundesrepublik verlassen. Sie profitieren nicht von der Regelung der Rentenversicherungsträger. Bisher gibt es noch keine ehemaligen DDR-Vertragsarbeiter, die in Deutschland eine Altersrente empfangen, denn die durften zum Zeitpunkt ihrer Entsendung nicht älter sein als 35, in Ausnahmefällen 40Jahre. Allerdings haben einige Vertragsarbeiter einen Antrag auf Arbeitsunfähigkeitsrente gestellt und hatten bisher Probleme mit der Anerkennung. Das kann sich nun ändern. Damit die DDR-Arbeitsjahre tatsächlich anerkannt werden, muss man einen Antrag stellen und den Nachweis für die Arbeitsjahre in der DDR erbringen. Für die im Raum Rostock lebenden ehemaligen Vertragsarbeiter führt der vietnamesisch-deutsche Verein »Dien Hong« Informationsveranstaltungen mit Rentenexperten durch. Vietnamesen aus dem Raum Berlin wurden über die vietnamesischsprachige Sendung von »Radio Multikulti« informiert und holen sich bei Beratungsstellen Hilfe, um den Antrag auszufüllen. Das Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung ist zufrieden mit der Regelung, sagt eine Sprecherin. »Das wurde von unserem Haus angestrebt.« Auch Diên-Hông-Vereinsvorsitzender Nguyen Do Thinh begrüßt die Regelung. »Mit der Herstellung der Rentengerechtigkeit ist nun auch ein Stück weniger rechtliche Diskriminierung für uns Migranten erlebbar, die in Ost-Deutschland arbeiteten. Das i...

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