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Pilotenstreik: Wer hat Anspruch auf Ausgleichszahlung?

Rechtsprechung

u Laut der EU-Verordnung (Nr. 261/2004) über »Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste« können diese von einer Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung (250 bis 600 Euro, je nach Entfernung) verlangen, wenn der von ihnen gebuchte Flug annulliert wurde. Der Bundesgerichtshof und das Handelsgericht Wien wandten sich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), um feststellen zu lassen, ob da...

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