Nachhilfeunterricht: Volljährige Schüler schließen mit Lehrer einen Unterrichtsvertrag

Urteil

In den Osterferien 2004 nahm ein Münchner Schüler, der im Gymnasium die Kollegstufe besuchte, Nachhilfe in Biologie. In einem Vorgespräch hatte der volljährige Schüler mit dem Nachhilfelehrer die Konditionen geklärt. Als ihn der Lehrer fragte, wohin er denn die Rechnung schicken solle, antwortete der Schüler: »an meinen Vater«. Nach zehn Stunden Unterricht stellte ihm der Lehrer 826 Euro in Rechnung.

Davon sah er keinen Cent. Auch ein Mahnbescheid brachte nichts: Der Schüler stellte sich auf den Standpunkt, er sei nicht de...


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