Lässt sich beim Erbbaurecht wirklich viel Geld sparen?
Erbbaurecht
Im Ratgeber vom 17. März 10 ist ein Beitrag unter der Überschrift »Beim Erbbaurecht lässt sich viel Geld sparen« veröffentlicht. Diese Aussage ist bezogen auf die Mehrzahl der Fälle und die betroffenen Zeiträume unrichtig.
Beim Erbbaurecht handelt es sich um ein eigenständiges Rechtsinstitut zur zeitweiligen, entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Bodenflächen. Nur insofern kann es in einer Reihe mit der Miete (entgeltliche Überlassung ohne Fruchtziehungsbefugnis, §§ 535 ff. BGB) und der Pacht (entgeltliche Überlassung mit Fruchtziehungsbefugnis, §§ 581 ff. BGB) genannt werden. Charakteristisch sind jedoch Besonderheiten, die das Erbbaurecht von Miete und Pacht unterscheiden und die daher auch zur Regelung in einer gesonderten Rechtsvorschrift führten – vgl. s. Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG). Solche Besonderheiten sind
• Die Belastung eines Grundstücks mit der veräußerlichen und vererblichen Berechtigung, auf einem fremden Grundstück ein im Eigentum stehendes Gebäude zu haben. (Anders also als im Regelfall bei Miete und Pacht und etwa vergleichbar den Bedingungen eines dinglichen Nutzungsrechts in der DDR.) Das Gebäude gilt als wesentlicher Best...
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