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Abweichende Wohnfläche

Mietminderung

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 10. März 2010 (Az. VIII ZR 144/09) bekräftigt, dass eine Abweichung einer vereinbarten Wohnfläche von mehr als zehn Prozent eine Mietminderung rechtfertigt. Es gilt erneut der Grundsatz, dass der Mietminderungsbetrag dem Umfang der Mangelhaftigkeit entsprechen muss, und das ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofes immer dann, wenn die Wohnfläc...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/169003.abweichende-wohnflaeche.html

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