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Kein Recht auf Witwenrente

Versorgungsehe

Der 89 Jahre alte, pflegebedürftige Mann fühlte sich im Seniorenheim überhaupt nicht wohl. Da hörte er wohl gerne, was ihm die 27 Jahre jüngere Altenpflegehelferin versprach: Sie werde ihn da herausholen und daheim pflegen, wenn er sie heirate. Die beiden kannten sich acht Monate, als die Frau 2008 bei einer Notarin erschien, um das Testament des Seniors zu ihren Gunsten ändern zu lassen. Das ließ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/169009.kein-recht-auf-witwenrente.html

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