Wo der Kellner die Rechnung zahlt

Chef der Arbeitsagentur Nord fordert »Lohnuntergrenze« im Gastgewerbe

  • Velten Schäfer, Schwerin
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Zum Auftakt der Tourismussaison in Mecklenburg-Vorpommern erinnert die Landesarbeitsagentur an die Niedriglöhne in der Branche. Selbst eine übertariflich bezahlte Stelle berechtigt noch zum Bezug von aufstockenden Leistungen.

»Wir suchen für eine kleine Großküche mit angeschlossenem Unterkunftsteil in Schwerin 1 fleißige Arbeitskraft. Die Arbeiten beinhalten alle typischen Zuarbeiten in der Küche (...) und (...) alle typischen Arbeiten im Reinigungsbereich (Zimmerreinigen, Sanitäranlagen (...) und so weiter. (...) Der Stundenlohn beträgt bei einer 35 Stundenwoche 6 Euro pro Stunde (...). Zusätzlich können aufstockende Leistungen bei der ARGE beantragt werden.«

1,32 Euro pro Stunde

Was ist von einer solchen, kürzlich veröffentlichten Stellenanzeige zu halten? Dass letztlich der Staat draufzahlt, hat sich inzwischen verankert in manchen Gastro-Kalkulationen. Es ist ein wenig wie in dem lustigen Werbespot, der vor ein paar Jahren im Fernsehen kam: Ein elegantes Paar diniert in einem teuren Restaurant, verlangt die Rechnung – und bekommt, statt zahlen zu müssen, vom beflissenen Kellner Bargeld in die Hand gedrückt. Die beiden entscheiden sich daraufhin, n...


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