Reiserücktrittversicherung: Urlaub wegen Operation abgesagt

Rechtsprechung

Herr R. besaß eine Kreditkarte (»Goldkarte«), die u.a. mit einer Reiserücktrittskostenversicherung verbunden ist. Nach den Versicherungsbedingungen bestand Versicherungsschutz für jede mit der Karte bezahlte Reise bis zu 10 000 Euro Reisepreis. Im Herbst 2007 wurde der Mann nach Gartenarbeiten von anhaltenden Rückenschmerzen geplagt, die zunächst der Hausarzt erfolglos mit Spritzen behandelte.

Deshalb suchte Herr R wegen Schmerzen bis in die Oberschenkel einen Orthopäden auf. Doch seine Beschwerden besserten sich durch Krankengymnastik und Massage nicht. Anfang Dezember buchte Herr R. für sich und seine Ehefrau eine 15-tägige Rundreise durch Argentinien und Chile, die im Februar 2008 stattfinden...


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