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Urteile zum Steuerrecht

Kurz

Ein Steuerzahler kann Aufwendungen für die Bewirtung von Kunden auch dann steuerlich geltend machen, wenn er nur Eigenbelege mit Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmern und Anlass sowie zur Höhe der Kosten vorlegen kann; fehlt im Vordruck die Angabe »des Bewirtenden«, kann der Steuerpflichtige dies nachholen; das Finanzamt darf den Abzug der Ausgaben auch nicht wegen fehlender Angaben zum Rechnungsadress...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/169479.urteile-zum-steuerrecht.html

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