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Bundesverfassungsgericht: Anrechnung von Kindergeld rechtens

Hartz IV

Das Kindergeld darf komplett auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Die Anrechnung verstößt nicht gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum werde durch die Anrechnung nicht verletzt. Die Karlsruher Richter verwiesen auf ihr Grundsatzurteil zu Hartz-IV-Leistungen vom Februar (1 BvL 1/09 u.a.). Danach ist zwar ...

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