Häftlinge sollen Recht auf »Liebeszelle« haben

Für Justizminister Schöneburg steht der Gedanke der Resozialisierung im Vordergrund

  • Gudrun Janicke, dpa
  • Lesedauer: 3 Min.

Auch nach dem gewaltsamen Tod einer Besucherin im Gefängnis von Remscheid in Nordrhein-Westfalen wird es in Brandenburg weiter sogenannte Liebeszellen geben. Justizminister Volkmar Schöneburg (LINKE) verspricht sich von diesen Begegnungsmöglichkeiten eine Festigung sozialer Bindungen der Häftlinge in die Welt außerhalb der Gefängnismauern. In der Mark soll mit der Neufassung des Strafvollzugsgesetzes – seine Vorlage ist für Ende 2011/Anfang 2012 geplant – sogar ein Rechtsanspruch darauf bestehen.

Nach der Tötung von Remscheid wurden nach Ministeriumsangaben aber in den Brandenburger Justizvollzugsanstalten noch einmal alle Abläufe auf den Prüfstand gestellt. Langzeitbesuchsräume gibt es in den Haftanstalten Brandenburg/Havel, Cottbus-Dissenchen und Luckau-Duben sowie in der Jugendanstalt Wriezen.

Bei dem Vorfall Anfang April in Nordrhein-Westfalen hatte ein Häftling – ein verurteilter Mörder – seine 46-jährige Freundin mit einem Gurt stranguliert und auf sie eingestochen. Der Mann war nicht durchsucht worden, bevor er in den Raum gelassen wurde.

Die als Liebeszimmer bezeichneten Räume, in denen der Häftling sich ungestört mit dem Partner, aber auch mit Kindern oder Geschwistern aufhalten kann, haben nicht das nüchterne Zellen-Ambiente. Bettcouch, Sessel, Tisch und Stühle sollen für eine wohnliche Atmosphäre sorgen. Dazu gibt es eine kleine Küchenzeile, für Kinder eine Spielecke sowie Toilette und Dusche. Die Räume werden nicht überwacht, aber im Notfall kann per Knopfdruck ein Justizbeamter alarmiert werden. Vor und nach jedem Besuch checken Bedienstete die Räume.

In Brandenburg hat jeder erwachsene Gefangene im Normalfall Anspruch, mindestens zwei Stunden im Monat Besucher zu empfangen. Bei jungen Untersuchungsgefangenen und Häftlingen im Jugendstrafvollzug sind mindestens vier Stunden vorgesehen. Außerdem kann es Sonderbesuche geben.

Schöneburg spricht sich für längere Besuche aus und will den Anspruch darauf künftig eindeutiger und klarer geregelt wissen. Das würde über die derzeit praktizierte großzügige Auslegung des Strafvollzugsgesetzes des Bundes sogar hinausgehen. »Einheitliche Maßstäbe bringen den Gefangenen mehr Rechtssicherheit. Künftig gilt: Wer bestimmte Prüfkategorien erfüllt, hat darauf Anspruch«, sagt der Minister, der jahrelang als Strafverteidiger arbeitete. Der Gefangene müsse auch das Recht haben, Langzeitbesuche einklagen zu können. Im Vordergrund steht für Schöneburg dabei der Resozialisierungsgedanke. Der sei in Brandenburg als einzigem Bundesland »in der Landesverfassung verankert«, betont er.

Nach Ansicht des Ministers reichen die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen völlig aus, wenn sie konsequent eingehalten werden. Wichtig ist bereits im Vorfeld die Entscheidung der Vollzugskonferenz insbesondere der zuständigen Mitarbeiter des psychologischen Dienstes und des Sozialdienstes. Die Besucher, mit denen sich der Gefangene unter den besonderen Bedingungen treffen möchte, müssen sich zuvor in der Anstalt vorstellen. Selbstverständlich: der Gefangene muss sich disziplinarisch korrekt verhalten haben. Die Entscheidung wird dann in der Gefangenen-Personalakte vermerkt. Dazu werden die Gefangenen vor und nach jedem Besuch durchsucht: mit Metalldetektoren, durch Abtasten und im entkleideten Zustand. Auch die Besucher werden vor den Treffen mit Metalldetektoren kontrolliert und abgetastet. Mit Ausnahme von Babynahrung dürfen keinerlei persönliche Gegenstände in die Räume mitgenommen werden.

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