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Falscher Name für Perlwein?

Urteile

Ein Vertreiber von Perlwein darf diesen auch als »Paradiesecco« vertreiben. Es liege keine Irreführung der Verbraucher vor, entschied das Verwaltungsgericht Trier am 20. Januar 2010 (Az: 5 K 650/09). Die Klägerin vertreibt bundesweit sowie im angrenzenden europäischen Ausland zwei Perlweine mit zugesetzter Kohlensäure unter der Bezeichnung »Paradiesecco«. Das Bundesland vertrat die Auffassung, das...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/169953.falscher-name-fuer-perlwein.html

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