Jobben im Studium - Teil 4 - Was erkennt das Finanzamt als Studienkosten an?

Studenten

Was erkennt das Finanzamt als Studienkosten an? Kurz gesagt: Alles, was mit dem Studium zu tun hat und belegt oder zumindest glaubhaft gemacht werden kann. Dabei ist zu beachten, dass die studentische Krankenversicherung nicht in die Kategorie »Studienkosten« fällt, sondern in die Anlage »Vorsorge« (Zeile 13) einzutragen ist. Und da BAföG und Studienkredite keine steuerpflichtigen Einnahmen sind, gelten BAföG-Rückzahlungen und Kredittilgung auch nicht als absetzbare Studienkosten.

Zu den anerkannten Studienkosten gehören zunächst einmal alle Gebühren, egal wie sie heißen, wie hoch sie sind und welchem Zweck sie dienen. Also: Semesterbeitrag, Verwaltungskostenbeitrag, Studiengebühr, Rückmeldegebühr, Bibliotheksgebühren, Teilnahmegebühren für Kurse und so weiter. Falls zum Kurs eine Exkursion gehört, zählt auf jeden Fall die Teilnahmegebühr mit. Falls Transportkosten, Übernachtungen, Eintrittsgelder oder Materialkosten separat berechnet ...


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