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Richtigstellung

In unserer Ausgabe vom 21.04.2010 wurde im Artikel »Victor allein zu Haus« behauptet, dass Mitarbeiter der S.T.E.R.N. GmbH oder von ihr beauftragte Anwälte an der Umsetzung des Bauvorhabens beteiligt gewesen seien. Insbesondere wird der Eindruck erweckt, die S.T.E.R.N. GmbH habe an einer Verdrängung von Mietern durch den Eigentümer mitgewirkt. Dies ist falsch.Richtig ist, dass die S.T.E.R.N. GmbH ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/170063.richtigstellung.html

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