Urteile zu Alkohol und Drogen
Kurz
• Wird einem Verkehrssünder nach einer Fahrt unter Alkoholeinfluss nachgewiesen, dass er den Straßenverkehr vorsätzlich gefährdet hat, erhöhen sich Geldstrafe und Fahrverbot deutlich; allein aus Ausfallerscheinungen wie Lallen oder Schwanken bei der Polizeikontrolle kann Vorsatz allerdings nicht abgeleitet werden; sie lassen keinen Rückschluss darauf zu, ob er sich seiner Fahruntüchtigkeit bewusst war. (Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17. April 2009 - 2 Ss 1591/09)
• Wenn die Blutalkoholkonzentration eines Autofahrers unterhalb der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt (1,1 Promill...
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