Höchstrichterliche Rechtsprechung zu Datschen – Nutzungsentgelte 1

BGH-Urteile zu Wochenendgrundstücken

Der Bundesgerichtshof hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach und umfangreich mit Problemen der ostdeutschen Wochenendgrundstücke, auf die das Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRanpG) und auch die Nutzungsentgeltverordnung (NutzEV) zutreffen, befasst. Unser Autor, Rechtsanwalt FRANK AUERBACH, Berlin-Pankow, fasst in einem mehrteiligen Beitrag die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) zusammen. Heute geht es um Nutzungsentgelterhöhungen. Dabei hat der Bundesgerichtshof auftretende Probleme weitestgehend im Grundsatz geklärt. Gerade bei Formalien der Erhöhungserklärungen gab es in den Jahren nach Inkrafttreten der NutzEV im Jahre 1993 und des SchuldRAnpG im Jahre 1995 zahlreiche Streitfälle.

1.

Bereits im Jahre 2005 hatte sich der BGH damit zu befassen, wem gegenüber Nutzungsentgelterhöhungserklärungen abzugeben sind (BGH Urteil vom 15. Juni 2005, Az. XII ZR 238/02).

Ausgehend von dem Grundsatz, dass sowohl auf Eigentümerseite Erklärungen durch alle Eigentümer abzugeben sind, als auch eine Abgabe der Erklärungen allen Nutzern des Grundstücks gegenüber erforderlich ist, war die Wirksamkeit einer Nutzungsentgelterhöhungserklärung zu klären, die nur einem Ehegatten gegenüber abgegeben wurde.

Eine solche Erklärung ist grundsätzlich unwirksam, auch wenn der andere Ehegatte den Vertrag zu DDR-Zeiten nicht mit unterzeichnet hat. Nach den zu DDR-Zeiten geltenden gesetzlichen Vorschriften wurden beide Ehegatten bei bestehender Ehe Partner eines Nutzungsvertrages, bzw. gleichfalls bei späterer Eheschließung.

Dies hat zur Folge, selbst wenn auf Nutzerseite eine Stellvertretung eines Ehegatten zulässig ist, dass die Nutzungsentgelterh...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.