Gutachten zu Mieterhöhung nicht auf Mieter umzulegen

Umlage

Ein großer Teil des Streits zwischen Eigentümern und Mietern dreht sich um die Frage der Nebenkosten. Die Interessen der Parteien weichen naturgemäß deutlich voneinander ab. Während die Eigentümer die ihnen entstandenen Ausgaben für eine Immobilie weitgehend auf ihre Mieter umlegen wollen, ordnen diese vieles davon dem Verantwortungsbereich des Eigentümers zu.

Ein Gutachten zur geplanten Mieterhöhung gehört nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in der Regel nicht zu den vom Mieter tragenden Nebenkosten. So entsc...


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