Führerscheintourismus: Immer noch Schlupflöcher im Gesetz

Straßenverkehrsordnung

Neues Urteil zum Thema Führerscheintourismus: Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz ist der tschechische Führerschein eines Deutschen gültig, wenn ihm zum Zeitpunkt der Prüfung nicht die Fahrerlaubnis in der Heimat entzogen war. Die Behörden hatten dem Kläger das Autofahren mit seinem tschechischen Führerschein in Deutschland verboten, da sein Wohnsitz in der Bundesrepublik und dieser auch in dem Dokument eingetragen ist. Wie das Gericht kürzlich mitteilte, reicht das Argument jedoch nicht aus, um dem Mann die Anerkennung seiner Fahrerlaubnis zu verweigern (Az.: 10 A 11244/09.OVG). Das OVG änderte damit seine bisherige Rechtsprechung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Kläger hatte in Tschechien erstmals eine Fahrprüfung abgelegt. Sein deutscher Wohnsitz war in der Fahrerlaubnis eingetragen worden. Nach EU-Recht dürfe ein Führerschein grundsätzlich nur von dem Mitgliedstaat ausgestellt werden, in d...


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