Miete

Urteile

Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht schon deshalb formell unwirksam, weil der Vermieter unter der Position »Versicherung« alle für das Mietshaus anfallenden Versicherungen zusammengefasst hat. Auch wenn der Vermieter eng zusammenhängende Kosten zu einer Summe addiert, ist die Abrechnung nachvollziehbar und für den Mieter überprüfbar – für die Kosten der Sachversicherung und der Haftpflichtversicherung gilt das allemal. (Urteil des BGH vom 16. September 2009, Az. VIII ZR 346/08)

Kündigt der Vermieter einer Mieterin schriftlich an, dass er im Mietshaus eine Gaszentralheizung mit zentraler Warmwasserversorgung einbauen möchte, und bittet die Mieterin, innerhalb eine...


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