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Mieter nicht

Versammlung

Der Gesetzgeber legt einen strengen Maßstab an die Einberufung und den Ablauf von Eigentümerversammlungen. Denn häufig werden bei solchen Treffen Beschlüsse gefasst, die weit reichende finanzielle Konsequenzen haben. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, z. B. dem Verwalter, darf daher kein Dritter an Eigentümerversammlungen teilnehmen. Nach LBS-Information gilt das auch für Mieter – zumindest in...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/170839.mieter-nicht.html

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