Änderungskündigung - Teil 1 - Das Bundesarbeitsgericht stellt hohe Anforderungen

Arbeitsverhältnis

Auf Änderungskündigungen reagieren viele Betroffene oft bestürzt, sehen sie doch lediglich die Möglichkeit der alternativlosen Annahme des Arbeitgeberangebots zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter schlechteren Bedingungen als bislang – oder der Job ist weg. Vor Eintritt dieser letzten Konsequenz können aber auch bei Änderungskündigungen einige Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die bevorstehenden Veränderungen in den Arbeitsbedingungen in ihren Negativfolgen zu mildern.

Die praktische Bedeutung der Änderungskündigung im Arbeitsleben ergibt sich daraus, dass im deutschen arbeitsrechtlichen Kündigungsrecht das sogenannte Ultima-Ratio-Prinzip gilt, d. h., jede Beendigungskündigung muss grundsätzlich das letzte Mittel sein. Vorher sind mildere Mittel zu suchen, etwa das Arbeitsverhältnis unter anderen – ggf. auch schlechteren – Bedingungen fortzusetzen. Selbst bei verhaltensbedingten Störungen des Arbeitsverhältn...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.