Mediziner: Keine Verharmlosung von Risiken

Arzthaftung

Ein Arzt kann für die Verharmlosung eines zwar seltenen, dafür aber gravierenden Operationsrisikos haften. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. In einem solchen Fall sei die Aufklärung des Patienten fehlerhaft und damit seine Einwilligung in die ...


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