Führerschein: Entfernen von Aufklebern strafbar?

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Das Entfernen von Aufklebern deutscher Behörden auf einem ausländischen Führerschein gilt noch nicht als Urkundenfälschung. Diese Auffassung vertritt das Oberlandesgericht Köln in einem Revisionsverfahren mit Beschluss vom 6. Oktober 2009 (Az: 81 Ss 43/09), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten.

Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle seinen tschechischen Führerschein vorgezeigt. Dieser hätte eigentlich auf Vorder- und Rückseite Hinweisaufkleber der deutschen Verkehrsbehörde aufweisen sollen, die der Autofahrer jedoch entfernt hatte.

Deutsche Fahrerlaubnis auf lange Zeit entzogen

Da dem Fahrer in der Vergangenheit mehrere Verkeh...


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