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Steuererklärung/Immobilieneigentum

Für gewisse Fälle behält es sich der Staat vor, die Einnahmen und Aufwendungen seiner Bürger zu schätzen und danach die Steuern zu berechnen. Zum Beispiel dann, wenn der Betroffene es versäumt hat, seine Steuererklärung fristgemäß abzugeben. Wem es später doch noch einfällt, dass er im Bereich von Vermietung und Verpachtung weit höhere Verluste hatte, der kommt nach Information der LBS damit mögli...

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