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Pfandrecht des Vermieters

Bei Mietschulden zu beachten

Woran nicht jeder denkt: Vermieter haben für berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis, die der Mieter nicht begleicht, ein Pfandrecht an den »eingebrachten Sachen« des Mieters.

Darauf kann der Vermieter sich stützen, wenn es um Mietschulden, um Ansprüche auf Schadenersatz oder nicht bezahlte Betriebskosten geht. Laut dem § 811 der ZPO (Zivilprozessordnung) gibt es jedoch Sachen die nicht gepfändet werden dürfen, dazu gehören z. B. Radio, Kühlschrank, Waschmaschine oder Haustiere. Wenn der Vermieter einen rechtmäßigen Anspruch gegen den Mieter aus dem Mietverhältnis hat, ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/171633.pfandrecht-des-vermieters.html

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