Wer kommt für den Schaden auf?

Feuchtigkeit in der Mietwohnung

Wenn in einer Mietwohnung Feuchtigkeitsschäden auftreten, dann wird erfahrungsgemäß zunächst dem Mieter die Schuld dafür angelastet. Aber so einfach geht das nicht. Es können auch Baumängel dafür verantwortlich sein. Kommt es zum Streit vor Gericht, dann muss zunächst der Vermieter nachweisen dass die Schadensursache nicht in seinem Einfluss- und Verantwortungsbereich liegt.

Sind die Feuchtigkeitsschäden nicht vom Mieter verursacht worden, kann er die Miete unabhängig davon mindern, ob es sich um einen Baumangel im engeren Sinne oder um sonstige bauphysikalische Phänomene handelt. Das entschied das Landgericht Berlin in einem Streitfall, bei dem es darum ging, dass der Mieter seine Miete wegen Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung um 20 Prozent gemindert hatte.

Als er nach Beendigung des Mietverhältnisses die Rückzahlung der Mietkaution verlangte, lehnte der Vermieter ab. Er verrechnete die Kautionssume mit den wegen der Mietminderung einbehaltenen Mietanteilen. Daraufhin klagte der Mieter auf Herausgabe seiner Kaution. Vor Gericht trat nun auch der Vermieter in einer so genannten Widerklage dagegen auf und verlangte außerdem die Nachzahlung weiterer, durch die Mietminderung entstandenen Mietrückstände.

Das Amtsgericht hatte es nun mit zwei Klagen zum gleichen Fall zu tun. Der Richter gab der Klage des Miete...


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