Hinterbliebenenrente: Bei zu kurzer Ehedauer fällt die Witwenrente weg

Altersversorgung

Wenn der Partner stirbt, beginnt für Witwe oder Witwer eine schwere Zeit. Zu dem persönlichen Verlust kommt oft noch die Sorge um die wirtschaftliche Existenz. Da ist es gut zu wissen, dass man unter bestimmten Voraussetzungen eine Hinterbliebenenrente bekommen kann. Fragen zum Thema Witwenrente beantwortet Ulrich Theil von der Deutschen Rentenversicherung Bund:

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um eine Hinterbliebenenrente zu bekommen?
Grundsätzlich hat Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wer bis zum Tod des Partners mit ihm in gültiger Ehe oder auch in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gelebt hat. Die Ehe darf also weder rechtskräftig geschieden noch für nichtig erklärt worden sein. Ob die Partner tatsächlich zusammen oder getrennt gelebt haben, spielt übrigens keine Rolle. Wichtig ist aber zu wissen, dass wirksame Eheschließungen nach deutschem Recht weiterhin ausschließlich die vor einem Standesamt geschlossene...


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