Anfangsverdacht für ein Kriegsverbrechen

Linkspolitiker Wolfgang Neskovic zum israelischen Piratenakt und zu juristischen Konsequenzen

Mindestens zehn Todesopfer hat der israelische Militäreinsatz gegen den internationalen Schiffskonvoi mit Hilfsgütern für Gaza gefordert. Über die Rechtmäßigkeit des Angriffs in internationalen Gewässern sprach mit Wolfgang Neskovic, rechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der LINKEN, für ND Roland Etzel.
Mindestens zehn Todesopfer hat der israelische Militäreinsatz gegen den internationalen Schiffskonvoi mit Hilfsgütern für Gaza gefordert. Über die Rechtmäßigkeit des Angriffs in internationalen Gewässern sprach mit Wolfgang Neskovic, rechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der LINKEN, für ND Roland Etzel.

ND: Israel hat den internationalen Schiffskonvoi mit Hilfsgütern etwa 70 Seemeilen vor der Küste Gazas angegriffen. Kann es für diese Militäraktion irgendeine Art juristischer Rechtfertigung geben?
Neskovic: Nein. Den vorliegenden Presseberichten nach fand der Angriff auf Hoher See statt. Laut dem Seerechtsübereinkommen dürfen in internationalen Gewässern Schiffe nur in Ausnahmefällen – zum Beispiel beim Verdacht auf Seeräuberei – angehalten und betreten werden.

Ein israelischer Militärsprecher sprach davon, dass es sich bei den Gewässern, in denen sich der Hilfskonvoi befand, um eine Kriegszone gehandelt habe, in die die Schiffe nicht hätten eindringen dürfen. Könnte man diese Aktion gegen Zivilschiffe auf diese Weise rechtfertigen?
Den Begriff der Kriegszone gibt es im Völkerrecht nicht. Deswegen kann sich daraus auch keine völkerrechtliche Rechtfertigung ergeben – erst r...


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