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Schutzschirm mit Löchern

Nicht alle Pflegekräfte erhalten Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn für Pflegebeschäftigte gilt nur für einen Teil der betroffenen Arbeitnehmer.

Die gute Nachricht wurde schnell verbreitet (ND vom 21. Mai): Voraussichtlich zum 1. August wird es einen gesetzlichen Mindestlohn für Pflegekräfte geben. Er gilt für Pflegeheime und ambulante Pflegedienste und wird zunächst 8,50 Euro in den alten und 7,50 Euro in den neuen Bundesländern betragen. Seine Einführung wurde bisher durch Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) verzögert. Dieser...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/172043.schutzschirm-mit-loechern.html

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