Ausländerbehörde muss geduldeten Schülern Notausweis ausstellen

Klassenfahrt

Eine Bremer Hauptschule arbeitet mit einer Partnerschule in der Türkei zusammen. Über eine Internetplattform laufen gemeinsame Unterrichtsprojekte. Im März 2010 sollte eine neunte Klasse eine Klassenfahrt nach Istanbul unternehmen, um die Partnerschule zu besuchen. Doch nun stand die Klassenleiterin vor einem Problem. Zwei ihrer Schüler (ein 16-jähriges Mädchen und dessen 19-jähriger Bruder) sind Ausländer, deren Aufenthalt in Deutschland von der Ausländerbehörde nur »geduldet« wird. Dabei wurden beide in Deutschland geboren. Doch ihre E...


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