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Wann darf der Vermieter Mietersachen einbehalten?

Pfandrecht

Im Ratgeber vom 26. Mai erläuterten wir auf dieser Seite das Pfandrecht des Vermieters. Heute nun, als Ergänzung, einen aktuellen Fall aus der Praxis einer Mieterin.

Sie hatte die Miete gemindert, weil es ständig in ihrer Wohnung durchregnete. Aber der Vermieter ließ den Mangel nicht beseitigen, statt dessen kündigte er fristlos wegen angeblichen Mietrückstands, der durch die Minderung entstanden sei. Die Mieterin nahm die Kündigung sofort an und zog um. Während des Auszuges kam der Vermieter an den Umzugs-LKW und »beschlagnahmte« einige Sachen des Vermieters,...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/172121.wann-darf-der-vermieter-mietersachen-einbehalten.html

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