Ein Viertel oder die Hälfte – was wird der Wohnfläche hinzugerechnet?

Balkonfläche

Bei der Betriebskostenabrechnung der Heizkosten wird die gesamte Wohnfläche zugrunde gelegt, obwohl die Hälfte der Wohnungen keinen Balkon hat. Außerdem rechnet die Genossenschaft statt einem Viertel die Hälfte der Balkonflächen der eigentlichen Wohnfläche hinzu, wie ist die Rechtslage?
Gerhard G. Brieselang

Die Zurechnung von Balkon- flächen zur Wohnfläche von Wohnungen ist leider nicht eindeutig geklärt. In der Wohnflächenberechnungsverordnung, die am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist, heißt es im § 4 Nr. 4, dass Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen »in der Regel« zu einem Viertel höchstens jedoch zur Hälfte bei der Ermittlung der Grundflächen von Wohnungen mit anzurechnen sind. Das gilt für Mietverträge, die nach Inkrafttreten der Verordnung neu abgeschlossen werden. Im Einzelfall ist also immer zu klären, w...



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