Berufskrankheiten: Was unbedingt notwendig ist, bekommt man auf Rezept

Urteil

Wer wegen einer Berufskrankheit seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, der bekommt Unterstützung von seiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Für eine anerkannte Berufskrankheit übernimmt sie die Behandlungskosten. Der Erkrankte kann alles, was notwendig und wirksam ist, auf Rezept erhalten. Eine Rezeptgebühr wird nicht fällig. Ist ...


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