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Hinterbliebenenrenten: Riester-Verträge werden auf Witwenrenten nicht angerechnet

Altersversorgung

Riester-Renten werden prinzipiell nicht auf gesetzliche Hinterbliebenenrenten angerechnet. Anders verhält es sich mit Privat- oder Betriebsrenten. Es gibt allerdings Vertrauensschutz nach altem Recht: – erstens, wenn der Ehepartner vor 2002 verstorben ist, oder – zweitens, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen und einer der beiden Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Trifft eine d...

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