Späte Gerechtigkeit für frühere Soldaten

Frankreich: Verfassungsrat mahnt Gleichbehandlung für Militärs aus früheren Kolonien an

  • Ralf Klingsieck, Paris
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Erstmals hat der Verfassungsrat in Frankreich ein seit Jahren geltendes Gesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt und eine Neufassung angeordnet. Am vergangenen Freitag entschied das Gremium, dass die Zahlung unterschiedlich hoher Pensionen an ehemalige Militärs, je nachdem, ob sie die französische Staatsangehörigkeit besitzen oder die einer ehemaligen französischen Kolonie, mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung unvereinbar ist.

Bereits in der Menschenrechtsdeklaration der Französischen Revolution von 1789 wurde festgelegt: »Das Gesetz muss für jedermann gleich sein, egal ob es schützt oder straft.« Doch weil bei den Pensionen der Ex-Miiltärs eindeutig dagegen verstoßen wurde, hatten sich jetzt zwei Algerier mit einem Dringlichkeitsantrag an den Verfassungsrat gewandt und haben Recht bekommen. Dieses verkürzte Verfahrungen wurde durch eine 2008 beschlossene und vor zwei Monaten in Kraft getretene Verfassungsänderung möglich. Der einzige »Filter« zwischen dem einzelnen Bürger und dem Verfassungsrat ist jetzt nur noch der Staatsrat (das oberste Verwaltungsgericht), der zu beurteilen hat, ob ein offenkundiger Konflikt mit dem Grundgesetz gegeben ist und der dann den Antrag gegebenenfalls weiterreicht. Bisher konnte man den »Rat der Weisen«, dem auch die Ex-Präsidenten Valéry Giscard d’Estaing und Jacques Chirac auf Lebenszeit angehören, erst nach langwierig...


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