Folter nie zulässig

Magnus Gäfgen ist ein besonders fieser Verbrecher. Weil er ein Kind ermordete, dann noch Lösegeld für dessen »Freilassung« erpresste. Um seiner Freundin den erfolgreichen Juristen vorzugaukeln. Und weil er sich seither als Opfer geriert, von »Folter« und einem »unfairen« Strafprozesses redet. Da wirkt es irritierend, dass der Europäische Menschenrechtsgerichtshof ihm in einen Punkt seiner Klage Re...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.