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Zwischenpachtvertrag unverzichtbar
In der Regel werden Bodenflächen über Zwischenpachtverträge einer kleingärtnerischen Nutzung zugefügt. Zwar stellt das Bundeskleingartengesetz (BkleingG) auch auf Einzelpachtverträge ab, jedoch ist die kleingärtnerische Nutzung von Bodenflächen über Einzelpachtverträge eher untypisch. Das Wesen des Zwischenpachtvertrages im Kleingartenwesen besteht darin, dass eine kleingärtnerisch-gemeinnützige ...
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