Abschleppkosten: Nicht immer muss gezahlt werden

Straßenverkehr

Die Heranziehung zu Abschleppkosten ist trotz verbotswidrigen Parkens auf dem Gehweg ausnahmsweise dann unverhältnismäßig und damit rechtswidrig, wenn für die Behörde aufgrund besonders gelagerter Umstände des Einzelfalles Anlass bestanden hätte, Nachforschungen zum Halter des abgeschleppten Fahrzeuges anzustellen

Dies, so der Erlanger Fachanwalt für Verkehrsrecht Marcus Fischer vom VdVKA – Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte, hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Trier in einem am 14.05.2010 veröffentlichten Urteil vom 16. April 2010 entschieden. (Az.: 1 K 677/09.TR)

Anfang Oktober 2008 ließ die beklagte Stadt Trier drei seit mehreren Wochen auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeuge mit englischem Kennzeichen (ein kleiner Lastkraftwagen, ein Leichtlastkraftwagen und ein Anhänger) abschleppen, nachdem zuvor zwei Verwarnungen wegen verbotswidrigen Parkens auf dem Gehweg keine Beachtung gefunden hatten. Eine an den Fahrzeugen erkennbare Mobiltelefonnummer wurde vergebens kontaktiert. Nach Durchführung der Abschleppmaßnahme beschwerte sich der Kläger, ein Trierer Besitzer einer Kfz-Werkstatt. Er sei zwar nicht Eigentümer, aber Verfügungsberechtigter der Fahrzeuge.

Daraufhin zog d...


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