Großeltern: Umgangsrecht mit Enkelkindern ist einklagbar

Familienrecht

Die gesetzliche Bestimmung des § 1685 BGB regelt grundsätzlich das Recht von Großeltern (und Geschwistern) auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. Diese Bestimmung wird dann interessant, wenn die Eltern des Enkelkindes sich trennen und es hierdurch zu einer »Trennung« der Großeltern von ihrem Enkelkind kommt. Häufig ist dies dadurch bedingt, dass z.B. die Schwiegertochter sich vom eigenen Sohn trennt, weil sie sich einem neuen Partner zugewandt hat und in dieser neuen Familiensituation den Umgang mit den tatsächlichen Großeltern für das eigene Kind nicht wünscht. Die Großeltern können in dieser Situation das ihnen zustehende Umgangsrecht mit dem Enkelkind gerichtlich geltend machen und durchsetzen, was jedoch voraussetzt, dass dies, wie es die gesetzliche Bestimmung aussagt, dem Kindeswohl entspricht.

Was heißt, dass es dem Kindeswohl entspricht?
Soweit z.B. bis zur ...


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