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C'est si BON, Emmely!
Sie darf wieder an die Kasse / Bundesarbeitsgericht: Kündigung rechtswidrig
Die Anfang 2008 von der Einzelhandelskette Kaiser's Tengelmann wegen des Verdachts auf falsche Abrechnung eines Pfandbons in Höhe von 1,30 Euro fristlos gekündigte Berliner Kassiererin Barbara E., genannt Emmely, muss weiter beschäftigt werden. Dies entschied der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt am Donnerstag.
Emmely muss weiter beschäftigt werden. Mit diesem vollen Erfolg für die betroffene 52-Jährige, die nach über 30-jähriger Betriebszugehörigkeit Anfang 2008 unerwartet ihre Arbeit verloren und sich dagegen mit Hilfe einer bundesweiten Solidaritätsbewegung durch alle gerichtlichen Instanzen hindurch bis nach Erfurt gewehrt hatte, hat das Bundesarbeitsgericht nach Auffassung ihrer Unterstützer »ein ne...
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